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(AORG-VO-Notfallmedizin-AT)=

# Präklinische Notfallmedizin: Allgemeines

Die präklinische Notfallversorgung umfasst bodengebundene **Rettungsmittel** *mit* und *ohne* **Notarzt-Beteiligung** (z.B. Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungstransportwagen) sowie *Flugrettungsmittel* (z. B. Notarzthubschrauber) und wird ergänzt durch den **Krankentransportdienst**.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Stabilisieren von Vitalfunktionen am Einsatzort, Herstellung der Transportfähigkeit und Transport zur nächstgelegenen, bedarfsadäquat geeigneten ambulanten oder stationären Versorgungsstruktur. {term}`♛ ÖSG 2017 TXT`

Aufgabe eines **Krankentransportdienstes** ist es, Personen, bei denen während des Transports eine Betreuung durch Sanitäter medizinisch notwendig ist und die aus medizinischen Gründen kein gewöhnliches Verkehrsmittel benützen können, unter sachgerechter Betreuung mit geeigneten Transportmitteln und Personal zu befördern.

Der **Rettungsdienst** versorgt bzw. transportiert **Notfallpatienten**.
Notfallpatienten sind Patienten, bei denen im Rahmen einer akuten Erkrankung, einer Vergiftung oder eines Traumas eine *lebensbedrohliche Störung* einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist.
Er muss diese Patienten *transportfähig machen* und sie erforderlichenfalls *unter sachgerechter Betreuung* mit geeigneten Transportmitteln *in eine Krankenanstalt zu befördern* oder ärztlicher Hilfe zuzuführen.
In manchen Ländern spielen (Not-)Ärzte eine wichtige Rolle in der Versorgung der Patienten vor Ort.
Dann ist dieser **Notarztdienst** Bestandteil der Gesamtorganisation des Rettungsdienstes.

Weitere Aufgaben eines Rettungsdienstes sind die Durchführung von *Sanitätsdiensten* zur Behandlung von akuten Erkrankungen oder Verletzungen bei *Veranstaltungen* oder von akuten Transporten von *Blutprodukten oder Organen*.

Rettungsdienste haben einen **ärztlichen Leiter**, welcher neben der medizinischen fachlichen Aufsicht und Qualitätssicherung auch für die Erstellung von medizinischen Handlungsempfehlungen und Richtlinien zuständig ist.