Erkennen der Reanimationspflichtigkeit

8.1.1. Erkennen der Reanimationspflichtigkeit#

Das frühzeitige Erkennen eines Herz-Kreislaufstillstands ist eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Reanimation. Bei einer nicht ansprechbaren Person muss ein Herz-Kreislaufstillstand vermutet werden. Fehlt außerdem eine normale Atmung, wird unverzüglich mit der kardiopulmonalen Reanimation begonnen (♛ ERC 2025 BLS).

Die erste Einschätzung beginnt mit dem Eigenschutz und der Überprüfung der Ansprechbarkeit. Sie ist mit dem Einschätzungsblock und dem 1234-ABCDE-Schema vereinbar, darf aber nicht durch eine vollständige Abarbeitung dieses Schemas verzögert werden. Die Bewusstseinskontrolle erfolgt durch lautes Ansprechen und vorsichtiges Berühren der Schultern (vgl. ④).

Prüfen – Notruf – Reanimation

Die ERC-Leitlinien 2025 legen für Erwachsene folgende Reihenfolge fest (♛ ERC 2025 BLS):

  1. Prüfen (Check): Eigenschutz sicherstellen und feststellen, ob die Person ansprechbar ist

  2. Notruf (Call): Bei fehlender Reaktion sofort den Rettungsdienst alarmieren beziehungsweise im Krankenhaus das Reanimationsteam rufen

  3. CPR und AED: Während des Verbindungsaufbaus den Atemweg öffnen und die Atmung beurteilen; bei fehlender oder abnormer Atmung sofort mit der Reanimation beginnen und einen AED einsetzen, sobald er verfügbar ist

Ein Mobiltelefon wird nach Möglichkeit auf Lautsprecher gestellt, damit die Atemkontrolle und die weiteren Maßnahmen während des Telefonats erfolgen können. Die Leitstelle unterstützt bei der Erkennung des Kreislaufstillstands und leitet erforderlichenfalls zur Reanimation an. Die frühzeitige Alarmierung ist eine wesentliche Änderung gegenüber der ERC-2021-BLS-Abfolge: Eine abnorme Atmung muss vor dem Notruf nicht erst bestätigt werden.

Zur Atemkontrolle wird der Atemweg geöffnet (vgl. Ⓐ — Atemweg). Schnappatmung (agonal gasping), einzelne agonale Atemzüge, auffallend langsame oder angestrengte Atmung sowie ungewöhnliches Hecheln sind keine normale Atmung. Auch bei einem plötzlichen Kreislaufstillstand während körperlicher Belastung kann die Atmung zunächst beinahe normal erscheinen. Bei Zweifeln ist ein Herz-Kreislaufstillstand anzunehmen und mit der Reanimation zu beginnen.

Zu Beginn eines Kreislaufstillstands können kurzzeitig krampfähnliche Bewegungen auftreten. Sie dürfen nicht vorschnell als Zeichen eines isolierten epileptischen Anfalls gewertet werden. Nach dem Ende solcher Bewegungen wird unverzüglich die Atmung beurteilt (♛ ERC 2025 BLS).

Eine gesonderte Pulskontrolle ist für Laienhelfende nicht erforderlich. Auch medizinisches Fachpersonal darf den Beginn der Reanimation nicht durch eine unsichere oder langwierige Pulskontrolle verzögern.

Bewusstseinszeichen während der Reanimation

Während wirksamer Thoraxkompressionen können Augenöffnen, Bewegungen oder sogar zielgerichtete Reaktionen auftreten, obwohl noch kein Spontankreislauf wiederhergestellt ist (CPR-induced consciousness). Diese Zeichen allein beweisen keinen Return of Spontaneous Circulation (ROSC) und rechtfertigen keine ungezielte Unterbrechung der Thoraxkompressionen. Bei einer Kombination klinischer und physiologischer Hinweise auf ROSC, etwa Bewusstseinszeichen zusammen mit einer arteriellen Druckkurve oder einem deutlichen Anstieg des endtidalen CO₂, kann eine kurze gezielte Rhythmusanalyse und gegebenenfalls Pulskontrolle angezeigt sein (♛ ERC 2025 ALS).