12.1.7. Nüchternheit#

Die präoperative Nahrungskarenz dient der Verminderung des Risikos einer Regurgitation und pulmonalen Aspiration unter Anästhesie oder Sedierung. Unnötig lange Nahrungskarenz, insbesondere für klare Flüssigkeiten, soll vermieden werden (🗎 Rüggeberg 2026).

Erwachsene#

Nahrungskarenz vor einem geplanten Eingriff
  • Feste Nahrung: mindestens 6 h

  • Fettreiche beziehungsweise große Mahlzeiten: mindestens 8 h

  • Milch und nicht klare Flüssigkeiten: 6 h

  • Klare Flüssigkeiten: mindestens 2 h

  • Kohlenhydrathaltige klare Getränke, z. B. Maltodextrin-Lösungen: mindestens 2 h

Klare Flüssigkeiten
  • Wasser

  • Fruchtsäfte ohne Fruchtfleisch

  • Tee und Kaffee, gegebenenfalls mit wenig Milch (höchstens etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens)

  • Klare kohlenhydrathaltige Getränke

Die Zeitangaben beziehen sich auf den Beginn der Anästhesie beziehungsweise Sedierung, nicht auf den Zeitpunkt der stationären Aufnahme. Eine Verkürzung der zweistündigen Flüssigkeitskarenz erfordert ein entsprechendes institutionelles Protokoll (🗎 Rüggeberg 2026).

Maltodextrine; Nüchternheit Kohlenhydrathaltige klare Getränke können präoperativen Hunger vermindern (♛ ASA Fasting 2023).

Kinder und Säuglinge#

Nach den Empfehlungen der ESAIC gelten bei Kindern mit geringem Aspirationsrisiko folgende Karenzzeiten (♛ ESAIC Fasting Children 2022):

Tab. 95 Präoperative Nahrungskarenz bei Kindern (ESAIC 2022)#

Nahrung

Karenzzeit

Feste Nahrung

6 h

Säuglingsnahrung (Formula) oder andere Milch

4 h

Muttermilch

3 h

Klare Flüssigkeiten

1 h

Muttermilch; Nüchternheit Eine unnötig verlängerte Nahrungskarenz ist insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern zu vermeiden. Die ASA-Leitlinie 2023 legt für klare Flüssigkeiten bei Kindern weiterhin den zweistündigen Richtwert zugrunde; das kürzere ESAIC-Schema ist daher von einer gegebenenfalls abweichenden lokalen Vorgabe zu unterscheiden (♛ ASA Fasting 2023).

Erhöhtes Aspirationsrisiko#

Das Einhalten der Karenzzeiten beweist nicht, dass der Magen leer ist. Ein erhöhtes Aspirationsrisiko ist von einem Verstoß gegen die Nahrungskarenz zu unterscheiden.

Besondere Risikokonstellationen
  • Ileus, gastrointestinale Obstruktion oder akutes Abdomen

  • Klinisch relevante Gastroparese, beispielsweise bei Diabetes mellitus

  • Ausgeprägte Refluxsymptomatik oder Ösophagusmotilitätsstörung

  • Zustand nach Magenoperation, einschließlich Magenbypass

  • Fortgeschrittene Niereninsuffizienz mit möglicher verzögerter Magenentleerung

  • Einnahme von GLP-1-Rezeptoragonisten, insbesondere während Dosissteigerung oder bei gastrointestinalen Symptomen

  • Akute Verletzung, Notfalleingriff oder andere Situation mit unsicherer Nahrungskarenz

Schwangerschaft, Adipositas, Dialysepflicht oder gastroösophagealer Reflux begründen nicht allein die Feststellung, dass eine Person unabhängig von ihrer Nahrungskarenz immer einen vollen Magen hat. Maßgeblich sind die konkrete klinische Situation, Hinweise auf verzögerte Magenentleerung und das geplante Anästhesieverfahren (🗎 Rüggeberg 2026).

Bei GLP-1-Rezeptoragonisten sind gastrointestinale Symptome und die Phase der Dosissteigerung für die Risikobeurteilung besonders relevant. Eine pauschale präoperative Therapieunterbrechung ist nicht für alle Patienten erforderlich (♛ GLP1 Multisociety 2024).

Bei unklarer Magenfüllung kann eine qualifiziert durchgeführte Magensonografie die anästhesiologische Entscheidung unterstützen (🗎 Rüggeberg 2026).

Medikamentöse Aspirationsprophylaxe#

Antazida; Nüchternheit Metoclopramid; Nüchternheit H₂-Rezeptor-Antagonisten; Nüchternheit Eine routinemäßige Gabe von Antazida, Metoclopramid oder H₂-Rezeptor-Antagonisten ist bei elektiven, nicht geburtshilflichen Eingriffen ohne besondere Risikokonstellation nicht empfohlen (♛ ESA PeriOpFastening 2011).

Geburtshilfliche Patientinnen#

Kaiserschnitt; Nüchternheit Bei unkomplizierter Geburt können klare Flüssigkeiten während der Wehentätigkeit getrunken werden; feste Nahrung soll vermieden werden. Bei zusätzlichen Aspirationsrisiken oder erhöhter Wahrscheinlichkeit einer operativen Entbindung ist die orale Aufnahme gesondert zu beurteilen (♛ ASA Obstetric Anesthesia 2016).

Geplante Sectio caesarea
  • Leichte feste Mahlzeit bis 6 h, große oder fettreiche Mahlzeit bis 8 h vor dem Eingriff

  • Klare Flüssigkeiten bis 2 h vor dem Eingriff

  • H₂-Rezeptor-Antagonist am Vorabend und am Morgen entsprechend der bisherigen geburtshilflichen Empfehlung (♛ ESA PeriOpFastening 2011)

Dringliche beziehungsweise notfallmäßige Sectio caesarea
  • Bei geplanter Allgemeinanästhesie Aspirationsprophylaxe mit intravenösem H₂-Rezeptor-Antagonisten und 30 mL Natriumcitrat 0,3 mol / L oral

Die Empfehlungen zur Nahrungskarenz bei geplanter Sectio entsprechen dem aktualisierten ERAS-Konzept (♛ ERAS Cesarean Preop 2025). Die oben genannte medikamentöse Prophylaxe einschließlich Natriumcitrat ist in der bisherigen ESA-Leitlinie dokumentiert (♛ ESA PeriOpFastening 2011).

Postoperative Wiederaufnahme der oralen Zufuhr#

Flüssigkeiten und Nahrung sollen nach Anästhesie beziehungsweise Sedierung wieder aufgenommen werden, sobald dies klinisch möglich und nicht kontraindiziert ist (🗎 Rüggeberg 2026). Bei Kindern soll das Trinken frühzeitig ermöglicht, aber nicht erzwungen werden (♛ ESAIC Fasting Children 2022).