4.4.6. Nicht-invasive Beatmung (NIV)#
Der Begriff nicht-invasive Beatmung (NIV) beschreibt keine eigene Beatmungsform, sondern die Art wie eine Beatmung am Patienten durchgeführt wird, sozusagen die Schnittstelle zum Patienten. Bei der NIV wird im Gegensatz zur invasiven Beatmung kein Endotrachealtubus bzw. keine Trachealkanüle verwendet, sondern beispielsweise eine Nasen-, Mund-Nasen- oder Full-Face-Maske oder ein Helm. Verwendet werden dabei meist die Spontanatmungsformen CPAP bzw. PSV, dies ist jedoch kein zwingendes Kriterium. Grundsätzlich können unterschiedliche Beatmungsformen nicht-invasiv oder invasiv angewendet werden, sofern Respirator, Interface und klinische Situation dies zulassen. So können beispielsweise CPAP oder CPAP mit Pressure Support sowohl nicht-invasiv über eine Maske als auch invasiv über einen Endotrachealtubus oder eine Trachealkanüle angewendet werden. Eigene angepasste NIV-Modi machen jedoch insofern Sinn, als der Respirator eine Leckage-Kompensation und ausreichend Flow bieten muss.
Wichtig
NIV beschreibt primär die Schnittstelle zum Patienten, nicht den Beatmungsmodus.
Bezeichnungen wie CPAP, Pressure Support oder BiPAP dürfen daher nicht mit NIV gleichgesetzt werden.
Voraussetzungen#
Voraussetzungen für eine NIV sind grundsätzlich:
erhaltene Spontanatmung
ausreichende Schutzreflexe bzw. ausreichende Fähigkeit zum Atemwegsschutz
ausreichende Kooperation bzw. Toleranz des Interfaces
ausreichende hämodynamische Stabilität
Möglichkeit einer engmaschigen klinischen und apparativen Überwachung
Möglichkeit zur unverzüglichen endotrachealen Intubation bei Versagen der NIV
Eine relevante Bewusstseinsstörung erhöht insbesondere aufgrund des ungesicherten Atemwegs das Risiko einer NIV.
Bemerkung
Eine Bewusstseinsstörung bei ausgeprägter Hyperkapnie stellt nicht zwangsläufig eine absolute Kontraindikation dar. Insbesondere bei einem hyperkapnischen Lungenversagen mit CO₂-Narkose kann eine hyperkapnische Enzephalopathie unter engmaschiger Überwachung und bei unmittelbarer Intubationsbereitschaft einen NIV-Versuch rechtfertigen.
Vorteile#
Durch die Vermeidung einer endotrachealen Intubation können insbesondere folgende Vorteile entstehen:
Leichteres Weaning
Vermeidung intubationsassoziierter Komplikationen
geringeres Risiko einer ventilatorassoziierten Pneumonie (VAP)
meist keine oder nur geringe Sedierung erforderlich
erhaltene Spontanatmung
erhaltene Kommunikation
bei geeigneter Indikation Reduktion von Intubationsrate, Beatmungsdauer und Intensivaufenthalt
Interfaces#
Als Interface können unter anderem verwendet werden:
Nasenmaske
Mund-Nasen-Maske
Full-Face-Maske
Helm
Mundstück
Die Wahl des Interfaces beeinflusst wesentlich den Erfolg und die Verträglichkeit der NIV. Insbesondere Leckagen, Druckstellen und mangelnde Toleranz können die Therapie erheblich beeinträchtigen.
Indikationen#
Klassische Indikationen für eine NIV sind insbesondere:
akute hyperkapnische respiratorische Insuffizienz bei Exazerbation einer COPD
akutes kardiales Lungenödem
akute respiratorische Insuffizienz bei ausgewählten immunsupprimierten Patienten
Patienten mit Thoraxtrauma, insbesondere bei erhaltener Spontanatmung und ohne unmittelbare Intubationsindikation
Patienten nach thoraxchirurgischen Eingriffen nach Single-Lung-Ventilation
postoperative respiratorische Insuffizienz bei geeigneten Patienten
Unterstützung des Weanings bzw. frühzeitige Extubation und Wechsel auf NIV (Pressure Support!), Prävention eines Postextubationsversagens bei Patienten mit hohem Risiko
Bei einem Pneumothorax darf eine positive Druckbeatmung grundsätzlich erst nach entsprechender Beurteilung und gegebenenfalls Drainage (großzügige Indikationsstellung) erfolgen.
Kontraindikationen#
Gegen eine NIV sprechen insbesondere:
fehlende Spontanatmung bei einem ausschließlich spontanen NIV-Modus
fehlender Schutz der Atemwege, hohes Aspirationsrisiko bzw. aktives Erbrechen
schwere hämodynamische Instabilität
lebensbedrohliche Arrhythmien
ausgeprägte Agitation bzw. fehlende Toleranz des Interfaces (relativ, bedenke Sedierung)
schwere Gesichtsschädelverletzungen oder anatomische Verhältnisse, die eine ausreichende Abdichtung verhindern
nicht-drainierter Pneumothorax (relativ)
nicht beherrschbare massive Sekretproduktion
unmittelbare Notwendigkeit einer endotrachealen Intubation
relativ: Vigilanzminderung
Die meisten dieser Kriterien sind nicht unabhängig von Ursache, Schweregrad, Erfahrung des Behandlungsteams und Überwachungsmöglichkeiten zu beurteilen. Entscheidend ist insbesondere, dass eine notwendige Intubation durch einen NIV-Versuch nicht verzögert wird.
Probleme und Komplikationen#
Typische Probleme bzw. Komplikationen sind:
Leckagen
Maskenintoleranz und Klaustrophobie
Druckstellen und Hautläsionen, insbesondere am Nasenrücken
Augenreizung durch Leckage
Austrocknung der Schleimhäute
Mageninsufflation
eingeschränkte Sekretmobilisation
Aspiration bei Erbrechen bzw. unzureichenden Schutzreflexen
hoher Betreuungs- und Überwachungsaufwand
Erfolgskriterien#
Der Erfolg einer NIV muss frühzeitig und wiederholt anhand klinischer und apparativer Parameter beurteilt werden.
Hinweise auf ein Ansprechen sind insbesondere:
Klinische Besserung:
Abnahme der Atemfrequenz
Abnahme der Atemarbeit
Besserung von Dyspnoe und Unruhe
Verbesserung der Vigilanz bei hyperkapnischer Enzephalopathie
Blutgas: paO₂ ↗, paCO₂ ↘, pH ↗ (je nach Ausgangspathologie)
stabile bzw. verbesserte Hämodynamik
Eine klinische Besserung kann bereits innerhalb weniger Minuten erkennbar sein. Eine strukturierte Reevaluation einschließlich Blutgasanalyse sollte frühzeitig, typischerweise innerhalb der ersten 20 Minuten bis 2 Stunden, erfolgen.
Abbruchkriterien#
Eine NIV darf eine erforderliche endotracheale Intubation nicht verzögern.
Hinweise auf ein NIV-Versagen bzw. mögliche Abbruchkriterien sind insbesondere:
Klinisch:
zunehmende respiratorische Insuffizienz
zunehmende Atemarbeit bzw. Erschöpfung, RSBI ↗ (f/VT)
zunehmende Vigilanzminderung
Verlust der Schutzreflexe, Erbrechen bzw. Aspiration
nicht beherrschbare Sekretproblematik
hämodynamische Instabilität
Blutgasanalyse:
persistierende oder zunehmende Hypoxämie
zunehmende Hyperkapnie bzw. Verschlechterung der respiratorischen Azidose
relevante Arrhythmien
fehlende Toleranz des Interfaces
fehlende klinische bzw. BGA-Besserung trotz adäquater NIV
Achtung
Das Versagen einer NIV muss frühzeitig erkannt werden. Bei bestehender Intubationsindikation darf die endotracheale Intubation nicht durch eine prolongierte NIV verzögert werden.