Postreanimationsbehandlung#

Zu tun

#1 Update auf ERC 2025 ausständig!

Diese Version ist veraltet.

Ende der Reanimation#

Der Helfer darf die Wiederbelebung beenden, wenn einer der drei angeführten Umstände (Abbruchkriterien) eintritt:

  • Eintreffen von weiterer Hilfe: Der Helfer kann bei Eintreffen weiterer Hilfe durch diese abgelöst werden.

  • Wiedererlangung des Kreislaufes (Return Of Spontaneous Circulation (ROSC)): Zeigt der Patient eindeutige Lebenszeichen (Erwachen, Husten, Atmen) so wird die Reanimation vorläufig beendet. Es ist sofort eine Atemkontrolle durchzuführen um sicherzustellen, dass die Lebenszeichen richtig erkannt wurden bzw. weiter bestehen. Ist eine normale Atmung vorhanden, wird die Reanimation endgültig beendet. Es ist der Einschätzungsblock sowie die Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten durchzuführen. Die Sauerstoffgabe hat dabei einen SpO₂-Zielwert von 94—98 %.

    Anmerkung: Erbrechen ist kein Lebenszeichen.

  • Erschöpfung: Sollte ein Ersthelfer all seine Kräfte aufgebraucht haben, wird gezwungener Maßen die Wiederbelebung ab- bzw. unterbrochen. Fachpersonal wird nicht in eine derartige Situation kommen, an eine Ablöse ist im Falle von protrahierter Reanimation rechtzeitig zu denken. Außerdem ist der Erschöpfung durch Abwechseln bei der Durchführung der HDM und der Beatmung vorzubeugen. Der Wechsel findet idealerweise nach jedem HDM-/Beatmungszyklus, d. h. ca. alle 2 min, statt und darf zu keiner Verzögerung der HDM führen.

  • Umgebung unsicher und kann nicht (mehr) sicher gemacht werden

Resumption of Spontaneous Circulation (ROSC) und Post-Resuscitation Care#

Wird bei der Reanimation der Kreislauf wiederhergestellt (ROSC, Resumption Of Spontaneous Circulation) ist die weitere Versorgung wichtig.

Primär ist eine Patientenevaluation (Einschätzungsblock) durchzuführen. Bezüglich der Sofortmaßnahmen gelten sinngemäß die Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten. Die Sauerstoffgabe hat einen SpO₂-Zielbereich von 94—98 %. Besonders zu beachten ist:

  • A: Ist der Atemweg (noch) sicher? (Kapnometrie! Auskultation)

  • Ⓑ: Hypo-/Hyperventilation (Kapnometrie!) Oxygenation, Sekundärverletzungen nach Reanimation (Spannungspneumothorax!)

  • Ⓒ: Großzügige Indikation für eine schnelle Traumauntersuchung (STU; Denke an Sekundärverletzungen durch die Reanimation, Blutungsquellen (Abdomen!))

  • Ⓓ: Pupillen, Blutzucker

  • Ⓔ: 12-Kanal-EKG!

Die Ermittlung der Ursache, sofern möglich, bzw. einer Verdachtsdiagnose ist wichtig um die weitere Versorgung zu planen (“Zwischen einem Herzkatheter und einem Neurochirurgen (oder Hämofiltrationsplatz, Schockraum, …) liegen im besten Fall Stockwerke, im schlimmsten Fall Kilometer …”). Hevorzuheben ist die Notwendigkeit einer Herzkatheteruntersuchung nach einem Kreislaufstillstand mit vermutet kardialer Ursache bzw. die Durchführung eines Schädel-CT bei möglicher cerebralem Geschehen (Blutung, Insult).

Ein zielgerichtetes Temperaturmanagement ist wichtig. Hinsichtlich der therapeutischen Hypothermie gibt es unerschiedliche Ansichten, sodass die Etablierung selbiger den jeweils lokalen Gegebenheiten obliegt. Jedenfalls darf der Patient nicht hypertherm werden. Die Grundsätze des cerebroprotektiven Managements sollen situativ angemessen angewendet werden.

Dem Post-Cardiac-Arrest-Syndrome sowie dessen Behandlung wird vermehrt Beachtung geschenkt. Strukturierte post-Resuscitation-Protokolle erhöhen die Überlebenswahrscheinlichtkeit und werden zunehmend implementiert.

Ende oder Nicht-Beginn der Reanimation#

In ca. 70—95 % der Fälle ist der Reanimationsversuch erfolglos und der Patient verstirbt. Grundsätzlich wird eine Reanimation fortgesetzt, solange Kammerflimmern oder ein ähnlicher Rhythmus vorliegt. Es ist weitgehend akzeptiert, eine Reanimation abzubrechen, wenn trotz aller ALS-Maßnahmen und Fehlen von reversiblen Ursachen für 20 Minuten eine Asystolie besteht [🗎 Bonnin 1993, ♛ ERC 2021 12].

Gewisse Bedingungen, etwa eine Hypothermie zum Zeitpunkt des Kreislaufstillstands, steigern die Chancen der Wiederherstellung ohne neurologische Schäden, sodass normale Prognosekriterien (z. B. eine über 20 min andauernde Asystolie) nicht anwendbar sind.

Abgesehen von den rein medizinischen Faktoren, welche vor allem den zu erwartenden Reanimationserfolg im Blick haben, gibt es auch noch andere Umstände, welche Einfluss auf die Entscheidung haben [♛ ERC 2021 12]. Besonders berücksichtigenswert ist der mutmaßliche oder vorab geäußerte Patientenwille, z. B. im Rahmen einer verbindlichen oder beachtlichen Patientenverfügung.

Die Abbruchsentscheidung ist grundsätzlich von einem Arzt zu treffen (sofern keine dringenden Gründe wie unsichere Umgebung oder Erschöpfung vorliegen).