Lizenzen#

Lizenz des Werkes#

Das vorliegende Werk ist im Entwicklungsstadium und nicht veröffentlicht. Alle Rechte vorbehalten.

Eine Verbreitung ist nicht gestattet.

Kurzfassung der Nutzungsbestimmungen (unverbindlich)#

Das vorliegende Werk ist im Entwicklungsstadium und nicht veröffentlicht. Alle Rechte vorbehalten.

Eine Verbreitung ist nicht gestattet.

Sie dürfen dieses Werk

  • das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen

  • das Werk kommerziell nutzen

Zu den folgenden Bedingungen:

  • Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

  • Keine Bearbeitung – Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.

Hinweis – Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/at/ einzubinden.

Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitungen 3.0 Österreich#

Der Gegenstand dieser Lizenz (wie unter “Schutzgegenstand” definiert) wird unter den Bedingungen dieser *Creative Commons Public License (CCPL, Lizenz oder Lizenzvertrag) zur Verfügung gestellt. Der Schutzgegenstand ist durch das Urheberrecht und / oder andere Gesetze geschützt. Jede Form der Nutzung des Schutzgegenstandes, die nicht aufgrund dieser Lizenz oder durch Gesetze gestattet ist, ist unzulässig. Durch die Ausübung eines durch diese Lizenz gewährten Rechts an dem Schutzgegenstand erklären sie sich mit den Lizenzbedingungen rechtsverbindlich einverstanden. Soweit diese Lizenz als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt ihnen der Lizenzgeber die in der Lizenz genannten Rechte unentgeltlich und im Austausch dafür, dass Sie das Gebundensein an die Lizenzbedingungen akzeptieren.*

  1. Definitionen

    Der Begriff “Bearbeitung” im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung des Schutzgegenstandes.

    Der Begriff “Sammelwerk” im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.

    Verbreiten” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in Verkehr zu bringen.

    Der “Lizenzgeber” im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.

    Rechteinhaber” im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.

    Der Begriff “Schutzgegenstand” bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff “Schutzgegenstand” im Sinne dieser Lizenz.

    Mit “Sie” bzw. “Ihnen” ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.

    Unter “Öffentlich Wiedergeben” im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.

    Vervielfältigen” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung, sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.

  2. Beschränkungen der Verwertungsrechte

    Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.

  3. Lizenzierung

    Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber – unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.c) – die vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

    • Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen; und Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich wiederzugeben und zu verbreiten.

    • Bezüglich der Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes

      gilt Folgendes:

      • Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.

      • Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet für alle Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung.

      • Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.

    Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung sämtlicher daraus resultierender Rechte.

  4. Bedingungen

    Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

    • Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den

      Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie – soweit dies praktikabel ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise entfernen.

      Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:

    • Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers, und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z. B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) (“Zuschreibungsempfänger”), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten; den Titel des Inhaltes; in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z. B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand.

      Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten oder erklären. Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt.

  5. Gewährleistung

    Sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und ihnen geschlossen wurde und soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden, bietet der Lizenzgeber den Schutzgegenstand und die Erteilung der Nutzungsbewilligung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an und übernimmt weder ausdrücklich noch konkludent Garantien irgendeiner Art. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Sach- und Rechtsmängeln, unabhängig von deren Erkennbarkeit für den Lizenzgeber, die Verkehrsfähigkeit des Schutzgegenstandes, seine Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Korrektheit von Beschreibungen.

  6. Haftungsbeschränkung

    Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber für Schäden jeglicher Art nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und übernimmt darüber hinaus keinerlei freiwillige Haftung für Folge- oder andere Schäden, auch wenn er über die Möglichkeit Ihres Eintritts unterrichtet wurde.

  7. Erlöschen

    Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen, die den Schutzgegenstand enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.

  8. Sonstige

    Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß 8.a) angebotenen Lizenzen aus. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag das Recht der Republik Österreich Anwendung.

Erweiterung der Nutzungsrechte (Lizenz-Addendum)#

Zusätzlich zu den unter Lizenz des Werkes angeführten Bedingungen sind folgende Nutzungen gestattet:

  1. Sie dürfen ein einzelnes vollständiges und unverändertes Kapitel gemäß den Bedingungen von Lizenz des Werkes nutzen.

  2. Sie dürfen Auszüge in Form von mehreren vollständigen und unveränderten Kapiteln in beliebiger Reihenfolge erstellen und gemäß den Bedingungen von Lizenz des Werkes nutzen, sofern die Credits-Seiten sowie die Lizenz-Seiten Teil dieses Auszuges sind. Sie können eine eigene Titelseite erstellen, auf welcher der Name der Werkes, die Herausgeber, die Version, die Kompilation ersichtlich sind, sofern ein Hinweis in geeigneter Form deutlich sichtbar angebracht ist, welcher anzeigt, dass es sich um einen Auszug aus dem Kompendium des CCCA handelt.

  3. Sie dürfen einzelne Bilder und Grafiken gemäß den Bedingungen von Lizenz des Werkes nutzen, sofern diese unter der Lizenz des Kompendiums des CCCA stehen.

  4. Sie dürfen folgende Seiten eigenständig gemäß den Bedingungen von Lizenz des Werkes nutzen:

    1. Doppelseite “Standardisierte Patientenversorung”

    2. Übersicht “Weiterführende Maßnahmen”

Andere verwendete ℓ — Lizenzen#

Wichtig

Die Auflistung dieser Lizenzen bedeutet nicht, dass das Werk als Ganzes unter diesen Lizenzen lizensiert sind!

CC

Creative Commons. Sammelbegriff für die Lizenzen der Creative Commons-Initiative, ohne nähere Angabe der Sublizenz. Alternativ kann auch das Symbol !!! CREATIVECOMMONS !!! verwendet werden.

CC BY

Creative-Commons Attribution Unported

Kurzfassung (ohne Gewähr): “You let others copy, distribute, display, and perform your copyrighted work — and derivative works based upon it — but only if they give credit the way you request.”

ℓ CC 0

No Rights Reserved

https://creativecommons.org/public-domain/cc0/

ℓ CC BY 1.0

Creative-Commons Attribution Unported 1.0

http://creativecommons.org/licenses/by/1.0/

ℓ CC BY 2.0

Creative-Commons Attribution Unported 2.0: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

ℓ CC BY 2.1

Creative-Commons Attribution Unported 2.1: http://creativecommons.org/licenses/by/2.1/

ℓ CC BY 2.5

Creative-Commons Attribution Unported 2.5: http://creativecommons.org/licenses/by/2.5/

ℓ CC BY 3.0

Creative Commons Attribution 3.0 Unported

https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

ℓ CC BY 4.0

Creative-Commons Attribution 4.0 International: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

ℓ CC BY AUT 3.0

Creative-Commons Namensnennung 3.0 Österreich

http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/at/

Kurzfassung (ohne Gewähr): Sie dürfen das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie Bearbeitungen des Werkes anfertigen; Sie müssen dabei den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (Namensnennung).

ℓ CC BY-NC 2.5

Creative-Commons Attribution Non-Commercial 2.5: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.5

ℓ CC BY-NC 3.0

Creative-Commons Attribution Non-Commercial 3.0: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0

ℓ CC BY-NC-ND 3.0

Creative-Commons Attribution Non-Commercial No Derivatives 3.0: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0

ℓ CC BY-ND 3.0

Creative-Commons Attribution No Derivatives 3.0: http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/legalcode;

ℓ CC BY-SA 2.0 DE

Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de

ℓ CC BY-SA 3.0

Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0

ℓ CC BY-SA 4.0

Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

ℓ MfG

“Mit freundlicher Genehmigung”

Vom Rechteinhaber wurde die Verwendung in diesem Projekt erlaubt. Eine Verwendung ausserhalb dieses Projekts ist nicht gestattet.

ℓ PD

Public domain, gemeinfrei. Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Das im angloamerikanischen Raum anzutreffende Public Domain ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit.