Allgemeines#
Gutes Patientenmanagement bringt Struktur#
Gerade zu Beginn der Tätigkeit als medizinische Fachkraft fühlt man sich bei Konfrontation mit Patienten durch die große Menge an Sinneseindrücken und Informationen überfordert. Das Erkennen, was in einer Situation wichtig und was weniger wichtig ist, ist selbst für erfahrenes Personal oft nicht einfach. Um diesem Umstand zu begegnen, haben sich strukturierte Vorgehensweisen bewährt, welche als grundsätzliche Leitlinie dienen, und sowohl dem Personal, als auch dem Patienten ein hohes Maß an Sicherheit geben. Patientenmanagement besteht aus vielen einzelnen Komponenten, welche wie eine Maschine zusammenarbeiten.
Immer durchzuführende Standardmaßnahmen#
Die folgenden Maßnahmen sind grundsätzlich immer in einer der Situation angemessenen Art und Weise durchzuführen. Im begründeten Ausnahmefall kann es allerdings notwendig oder sinnvoll sein, dass manche Maßnahmen unterbleiben oder aufgeschoben werden (Auf Grund des Selbstschutzes, “Aufklärung” eines bewusstlosen Patienten, …) oder angepasst werden müssen. (Die Reihenfolge ist der jeweiligen Situation anzupassen!)
Einschätzungsblock (ABCDE) zum
Einschätzen und Erkennen einer vitalen Bedrohung und
Ergreifen von Sofortmaßnahmen
Erkennen der Hauptbeschwerde und von Leitsymptomen
Allgemeine Maßnahmen
Beengende oder behindernde Kleidung entfernen bzw. öffnen
Situationsgerechte Lagerung
Wärmeerhalt oder Kühlung
Patientenidentifkation
Dokumentation, Aufklärung
Psychischer Beistand
Weiterführende Untersuchungen und Maßnahmen
Erhebung der Anamnese (SAMPLER)
Weitere angemessene Untersuchungen
Spezielle Maßnahmen je nach Krankheitsbild, Verdachtsdiagnose, Verletzungsmuster bzw. Patientenzustand
Monitoring, Verlaufskontrolle, Patientenbeobachtung
Weiteres Vorgehen, je nach Bedarf und Situation:
Transportentscheidung und ggfs. Transport an eine geeignete Einrichtung (Krankenanstalt, Fachabteilung).
Für nicht-ärztliches Personal: Bei Bedarf Notarzt-Nachforderung (z. B. Schmerztherapie, Aufklärung zwecks Belassung auf Patientenwunsch trotz Behandlungsnotwendigkeit, …)
Patient begibt sich selbstständig in weitere Behandlung. Z. B. bei Bagatellverletzungen ist es zulässig, dass sich der Patient selbständig in ärztliche Behandlung begibt. Das Anraten, eine ärztliche Behandlung aufzusuchen, ist zu dokumentieren und ggfs. vom Patienten per Unterschrift bestätigen zu lassen (Revers). Über Risiken muss aufgeklärt (und diese Aufklärung ebenfalls dokumentiert) werden.
Verweigerung des Transports, der Untersuchung oder Intervention durch den geschäftsfähigen Patienten.
Belassung des Pateinten nach ärztlicher Befundstellung dass keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt.
Die Frage, wie nichtärztliches Personal bei einer Transportverweigerung oder vermeintlich nicht vorliegender Behandlungsbedürftigkeit/Spitalspflichtigkeit vorzugehen hat, ist nach wie vor nicht zufriedenstellend beantwortet. [1]
Ggfs. Übergabe an weiterbehandelndes Personal
Anwendbarkeit in der Praxis#
Primäreinsatz#
Das hier vorgestellte Schema wurde primär in Hinblick auf Primäreinsätze entwickelt und ist dementsprechend anwendbar.
Sekundäreinsatz#
Für den Sekundäreinsatz (insbesonders Transfers von behandlungspflichtigen Patienten) gilt grundsätzlich das gleiche Vorgehen wie beim Primäreinsatz. Die Informationen der abgebenden Stelle bezüglich des Patienten und des Transports müssen besonders berücksichtigt werden. Die einzelnen Handlungen müssen sinngemäß an die Situation angepasst werden.
Auch im Krankentransportdienst (inkl. Heimtransporte) soll der Einschätzungsblock bis zu Punkt C in angemessener Weise durchgeführt werden. In der Praxis ist das binnen weniger Sekunden möglich. An dieser Stelle sei nochmals auf die besondere Gefährdung von *Dialysepatienten* durch Elektrolytstörungen hingewiesen!
Ambulanzdienst#
Für Ambulanzdienste gilt grundsätzlich das gleiche Vorgehen wie beim Primäreinsatz, die einzelnen Handlungen müssen sinngemäß an die Situation angepasst werden. Auch hier soll der Einschätzungsblock bis zu Punkt C in angemessener Weise durchgeführt werden.