③ Bewusstsein (Alertness)

③ Bewusstsein (Alertness)#

Bewusstsein ist ein Oberbegriff für u. a. Wachheit, Orientierung, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Denkverlauf und Merkfähigkeit 🗎 Pschyrembel 259. Es ist eine grundlegende Vitalfunktion erster Ordnung und wichtig hinsichtlich des Schutzes des Menschen vor Bedrohung. Ein bewusstseinsklarer Mensch kann sich gegen Gefahren wehren, ein eingetrübter oder bewusstloser Mensch kann dies schlecht oder gar nicht.

Bei der Diagnostik beurteilt man den Bewusstseinsgrad (quantitativ; Wieviel Bewusstsein ist vorhanden?) und die Orientierung (qualitativ; Wie gut funktioniert das vorhandene Bewusstsein? Zeitlich, örtlich, zur Situation und zur Person). Die Orientierung wird unter Punkt Ⓓ beurteilt.

Bewusstseinsgrad#

Der Bewusstseinsgrad gibt Auskunft über die Quantität des Bewusstseins (Wieviel Bewusstsein ist vorhanden?). Er muss bei jedem Patienten nach dem WASB-Schema beurteilt werden. WASB ist die Abkürzung für Wach, Reaktion auf Ansprechen oder leichte Weckreize, Reaktion auf Schmerzreiz und Bewusstlos. Dementsprechend kann ein Patient bewusstseinsklar, somnolent, soporös oder komatös bzw. bewusstlos sein, vgl. WASB.

Tab. 36 WASB#

W

Wach

bewusstseinsklar

wach

A

Reaktion auf Ansprache

somnolent

schläfrig, aber leicht erweckbar.

S

Reaktion auf Schmerzreiz

soporös

kaum und nur mit erheblichen Aufwand (Schmerzreiz) erweckbar

Gefahr!

B

Bewusstlosigkeit

komatös

nicht erweckbar, ohne Bewusstsein

Lebensgefahr!

Tab. 37 GCS – Glasgow Coma Scale für den Erwachsenen.#

Max.

Punkte

Reaktion

Augenöffnung

4

4

spontan

3

auf Ansprache

2

Schmerzreiz

1

nicht

Verbale Antwort

5

5

klar

4

verwaschen

3

unzusammenhängende Worte

2

unartikuliert

1

nicht

Motorische Reaktion

6

6

spontan

5

gezielte Abwehrbewegungen

4

ungezielte Abwehrbewegungen

3

Beugung

2

Strecken

1

bewegt gar nicht

Bewusstseinskontrolle#

Die Kontrolle des Bewusstseins und die Beurteilung der Bewusstseinsgrades erfolgt durch Ansprechen und ggfs. Setzen eines Schmerzreizes:

  1. Ansprechen: Zuerst wird der Patient laut und deutlich angesprochen:

    “Können Sie mich hören? Machen Sie bitte die Augen auf!”

    Reagiert der Patient nicht, berührt man in an seinen Schultern und rüttelt ihn leicht.

    • Patienten, die in Folge eines Unfalls verunglückt sind, dürfen nicht, oder nur sehr schwach, gerüttelt werden!

  2. Schmerzreiz: Sollte der Patient darauf nicht reagieren, wird ein Schmerzreiz im Bereich der Nasenscheidewand oder den Kieferwinkeln gesetzt.

Bewusstseinsstörungen#

Als Bewusstseinsstörungen bezeichnet man insbesonders Störungen der Wachheit und der Orientierung.

Das Bewusstsein ist wesentlich an der Abwehr von Gefahren beteiligt. Je mehr das Bewusstsein gestört oder reduziert ist, desto gefährlicher ist dies für den Patienten. Ab einem gewissen Punkt können auch so wesentliche Funktionen wie der Schluck-, Würge- bzw. Hustenreflex ausfallen (Ausfall der „Schutzrefelexe), und es kann Mageninhalt, Speichel oder Blut in die Lunge gelangen (Aspiration). Bei schweren Bewusstseinsstörungen kann es auch zum Erschlaffen der Zungenmuskulatur kommen. Fällt diese zurück, kann sie den Atemweg verlegen. Dabei ist manchmal ein dem Schnarchen ähnliches Atemgeräusch zu vernehmen.

Typische Maßnahmen#

  • Spezielle Maßnahmen: Bewusstseinseintrübung (MR40001B)

  • Spezielle Maßnahmen: Bewusstlose und soporöse Patienten (MR40021B)

  • Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten

    • Absaugbereitschaft!

  • Stabile Seitenlage nach .