Erkennen der Reanimationspflichtigkeit

Erkennen der Reanimationspflichtigkeit#

Zu tun

#1 Update auf ERC 2025 ausständig!

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Die wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Reanimation ist das frühzeitige Erkennen dass ein Patient reanimationspflichtig ist. Grundsätzlich wird, wie bei jedem Patientenkontakt, mit dem Einschätzungsblock bzw. dem 1234-ABCDE-Schema begonnen (Patient Assessment). Nach Erkennen des fehlenden Bewusstseins () wird bei Ⓐ — Atemweg der Kopf überstreckt und eine Atemkontrolle durchgeführt, welche eine fehlende Atmung oder Schnappatmung zeigt.

Die Kombination “fehlendes Bewusstsein” und “Atemstillstand” (bzw. Schnappatmung) ergibt bereits die Notfalldiagnose Herz-Kreislaufstillstand und somit die Indikation zur Kardiopulmonalen Reanimation. Der gesonderte Nachweis der Pulslosigkeit ist nicht erforderlich!

Entgegen der Vorgehensweise der Rettungskette wird bei einem Atem- und Kreislaufstillstand grundsätzlich bereits nach der Kontrolle des Bewusstseins weitere Hilfe angefordert (Notruf) und erst danach mit der lebensrettenden Sofortmaßnahme begonnen.

Im Folgenden werden die zinzelnen Säulen der Reanimation konkret besprochen.