Ⓔ Erweiterte Untersuchung#
Ⓔ — Wenn es nicht so klar ist: Raum für Instinkt und Erfahrung
Mit den Punkten Ⓐ—Ⓓ wären die wichtigsten Untersuchungen durchgeführt.[1] Dennoch gibt es einige Patientengruppen, die zwar bei den ABCDs nicht auffällig sind, aber dennoch als vital bedroht (kritisch) angesehen werden müssen. Diesem Umstand trägt der Punkt E Rechnung: Abhängig von den Leitsymptomen, dem bisher festgestellten Zustand des Patienten und dem Wissen des Fachpersonals sollen zielgerichtete Untersuchungen durchgeführt oder Anamnesefragen erhoben werden, um eine vitale Bedrohung zu bestätigen oder als unwahrscheinlich einzustufen. Der Punkt E kann und soll nicht standardisiert sein, sein Erfolg ist definitiv von der Erfahrung und von dem Wissen des Untersuchers abhängig. Im Punkt E können sämtliche Untersuchungen und Anamneseschritte durchgeführt werden, welche zur Feststellung (oder Quasi-Ausschluss) der vitalen Bedrohung notwendig sind.
Ein Beispiel für so eine Patientengruppe wäre der Patient mit wiederholten Krampfanfällen, der sich als St.p. Kollaps-Patient präsentiert (Schlüsselfragen: Hat der Patient gekrampft? Wie oft hat er gekrampft?).
Das heißt?#
Ist die vitale Bedrohung also noch nicht klar einzuschätzen, müssen gezielt weitere Untersuchungen oder Anamneseschritte durchgeführt werden. Dies beinhaltet auch in der Situation besonders relevante Teile der Anamnese, u. U. auch eine Fremdanamnese. Dafür ist es erforderlich, sich zuerst die Situation, die bekannten Beschwerden und die bereits erhobenen Befunde zu vergegenwärtigen und daraus entsprechende Schlüsse und *Verdachtsmomente* abzuleiten.
Es müssen dann zielgerichtete Fragen oder Untersuchungen zur Abklärung von Alarmzeichen, insbesonders Alarmdiagnosen und relevante Begleiterkrankungen, gestellt bzw. durchgeführt werden. Begleiterkrankungen können sich erschwerend auf die Beschwerden des Patienten auswirken (z. B. vorgeschädigtes, schwaches Herz bei vorbestehender Herzinsuffizienz, …). Zwei Erkrankungen, welche für sich nicht unbedingt besonders gefährlich sind, können in Kombination gefährlich sein.
Besonders bei Trauma-Patienten kann es notwendig sein, den Patienten zu entkleiden um beispielsweise Prellmarken zu erkennen. Das Entkleiden des Patienten muss unbedingt unter Wahrung des Wärmeerhalts und der Intimsphäre erfolgen und darf i. d. R. nur in warmer Umgebung und unter Schutz vor Witterungseinflüssen erfolgen. Eventuell muss dieser Schritt so lange verzögert werden bis sich der Patient in einer warmen Umgebung befindet.
Bei Punkt E ist ein solides Hintergrundwissen über relevante Erkrankungen, Verletzungen entscheidend, je souveräner das Wissen beherrscht wird, desto gezielter können Fragen und Befunde erhoben werden und desto besser wird die Einschätzung des Patienten erfolgen.
Synposis
Zuerst: Situation und bereits erhobenen Befunde vergegenwärtigen und daraus entsprechende Schlüsse und Verdachtsmomente ableiten
Zielgerichtete Fragen auf Alarmzeichen, insb. Alarm-Diagnosen und rel. Begleiterkrankungen
Inkl. relevante Teile der (Fremd-)Anamnese
Ggfs. entkleiden (in warmer Umgebung)
Befunde#
Zu erkennen sind sonstige Hinweise auf eine vitale Bedrohung, welche bisher nicht erkennbar waren. So kann Beispielsweise ein Augenzeuge auf Nachfrage berichten, dass der aufgefundene Patient in seinem Beisein zweimal gekrampft hat, was ein Hinweis für einen beginnenden Status epilepticus (und damit eine vitale Bedrohung) sein kann. Prellmarken können Hinweise auf innere Verletzungen sein (zweizeitige Milzruptur. Einstiche können ein Hinweis auf eine Intoxikation sein (wobei diese nicht die Ursache des aktuellen Problem sein muss!).